Leistungen

Die Basis für ein würdevolles Begräbnis

Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen kein Sterbegeld mehr. Jeder muss nun selbst privat für den Todesfall vorsorgen. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung vermeidet die Belastung der Hinterbliebenen mit den Bestattungskosten.

Mit dem Sterbegeld decken Sie Ihre Bestattungskosten. Die Höhe des Sterbegeldes ist frei wählbar bis maximal 5.000 Euro. Die niedrigste Versicherungssumme beträgt 500 Euro. Eine spätere Aufstockung der Versicherungssumme ist jederzeit möglich. Diese erfolgt in Schritten von 500 Euro.

Vom Alter 15 bis zum Alter 75 umfasst die Sterbegeldversicherung auch einen Schutz bei Unfalltod. In diesem Fall verdoppelt sich die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.

Die Leistungspflicht beginnt mit Ablauf einer Wartezeit. Diese ist wie folgt ausgestaltet:

  1. Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht erst bei einer Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten.
  2. Bei Abschluss eines Vertrages nach Vollendung des 60. Lebensjahres, gilt eine dreijährige Wartezeit, wobei im Todesfall während dieser Wartezeit folgende Leistungen gewährt werden:
    • nach sechs Monaten – die Summe der gezahlten Beiträge
    • im 2. Jahr – 1/3 der abgeschlossenen Versicherungssumme
    • im 3. Jahr – 2/3 der abgeschlossenen Versicherungssumme
  3. Bei Selbsttötung besteht eine Leistungspflicht erst nach Ablauf von drei Jahren.

Bei A und B entfällt die Wartezeit bei Tod durch Unfall.

Schnelle Leistungserfüllung

Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt nach Vorlage der Unterlagen innerhalb von 5 Arbeitstagen. Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung des Leistungsfalles einzureichen:

  • Original der Sterbeurkunde (oder beglaubigte Kopie)
  • Original des Mitgliedsausweises/Versicherungsscheines oder eine Verlusterklärung

Tarifübersicht

Die Höhe des Tarifes ist abhängig von der Versicherungssumme und dem Eintrittsalter der zu versichernden Person. Die nachfolgende Tabelle zeigt den monatlichen Beitrag für einige ausgewählte Beispiele (oben der ausgezahlte Betrag im Sterbefall, links das Alter der zu versichernden Person bei Vertragsabschluss):

500 € 2.500 € 5.000 €
0 Jahre 0,46 € 2,30 € 4,60 €
10 Jahre 0,58 € 2,90 € 5,80 €
20 Jahre 0,76 € 3,80 € 7,60 €
30 Jahre 0,99 € 4,95 € 9,90 €
40 Jahre 1,35 € 6,75 € 13,50 €
50 Jahre 1,97 € 9,85 € 19,70 €
60 Jahre 3,10 € 15,50 € 31,00 €
70 Jahre 5,55 € 27,75 € 55,50 €

Detailliertere Informationen hierzu bietet unsere ausführliche Tarifübersicht, die Sie hier herunterladen können:

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Todesfall

Was ist zu tun?

Wenn ein Mensch gestorben ist, stehen Trauer und Abschied im Vordergrund. Zusätzlich müssen nun zahlreiche Aufgaben und Formalitäten bewältigt werden. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Schritte zusammen und soll Ihnen helfen, sich im Todesfall-Ablauf zu orientieren.

Bestattungskosten

Die Höhe der Bestattungskosten wird bestimmt von den individuellen Wünschen und Vorstellungen. Regionale Unterschiede sind dabei zu beachten. Die Bestattungskosten setzen sich aus den Leistungen des Bestatters, den Kosten für die Gestaltung der Trauerfeier, Friedhofs- und Urkundengebühren sowie sonstigen Kosten (z. B. Trauerredner, Bewirtungskosten) zusammen. Im Durchschnitt entstehen Kosten von 5.000,00 Euro.